AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB)
Iberico OG
A-5020 Salzburg
Mayr-Melnhofgasse 12
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung der Iberico OG – im nachfolgenden Iberico OG genannt – mit dem Kunden und werden von diesem als rechtliche Grundlage anerkannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es dazu eines erneuten Hinweises auf diese AGB bedarf, zur jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Eventuelle eigene Einkaufsbedingungen des Kunden werden von Iberico OG ausdrücklich nicht akzeptiert. Jede abweichende Vereinbarung oder Zusicherung von den AGB der Firma Iberico OG bedarf für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Ein Hinweis auf der Bestellung des Käufers ist für Iberico OG nicht bindend. Die Umgehung der Liefer- und Zahlungsbedingungen, insbesondere auch durch Kommissionsgeschäfte, ist unzulässig. Anderslautende Bedingungen des Käufers verpflichten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn anders lautende Bedingungen der Bestellung des Käufers beigefügt oder darin genannt sind.
1. Angebote und Auftragsannahme
Alle unsere Angebote erfolgen unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Ein Kaufvertrag kommt erst durch die Annahme der Bestellung zustande. Alle Angebote von Iberico OG sind freibleibend. Zwischenverkauf, Streichung, Lieferungsausschluss und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
2. Lieferungen
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, dem die Ware geliefert wird, sobald sie der Bahn, Post oder einem sonstigen Transportbeauftragten übergeben wurde, wobei Iberico OG die Versandart bestimmt. Sollte der Kunde eine besondere Versandart wünschen, so werden ihm die Mehrkosten verrechnet. Die Ware kommt so schnell wie möglich zur Auslieferung. Alle Lieferaufträge werden nach Maßgabe der betrieblichen Gegebenheiten von Iberico OG ausgeführt, Teillieferungen sind zulässig. Der Versand erfolgt in branchenüblicher Verpackung. Eine auf Wunsch des Kunden abgeschlossene Transportversicherung oder verwendete Sonderverpackung geht zu seinen Lasten. Eine Gewährleistung für die Einhaltung eines Liefertermins übernimmt Iberico OG nicht; dem Kunden steht jedoch ein Rücktrittsrecht zu, falls der vorgesehene Liefertermin branchenunüblich überschritten wird. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder ist in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eingetreten, so ist Iberico OG berechtigt, die Lieferung von Barzahlung abhängig zu machen. Unvorhersehbare Lieferhindernisse oder Lieferstörungen bei Iberico OG oder bei den Zulieferern z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung etc. berechtigen Iberico OG, die Lieferverpflichtung angemessen zu verlängern. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn Iberico OG oder deren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Auch eine Haftung für eine bestellte, aber nicht mehr lieferbare Ware wird nicht übernommen. Wir sind bemüht, alle Aufträge so rasch wie möglich zu erledigen. Unvorhergesehene Lieferhindernisse (Betriebsstörungen etc.) berechtigen uns, Teillieferungen vorzunehmen bzw. ganz oder teilweise vom Liefervertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche können in diesen Fällen nicht anerkannt werden. Die Verpackung erfolgt fachgerecht und handelsüblich. Der Versand wird mit den üblichen Verkehrsmitteln auf Gefahr des Bestellers durchgeführt.
3. Reklamationen
Lieferungen sind sofort nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Eventuelle Mengenreklamationen oder Falschlieferungen sind sofort nach Erhalt der Ware schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang, an Iberico OG zu melden. Die beanstandete Ware ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung an Iberico OG zurückzusenden. Ein Nichterhalt der Ware ist ebenfalls innerhalb 8 Tagen nach Rechnungserhalt an Iberico OG zu melden. Alle Reklamationen wegen beschädigt eingetroffener Ware sind sofort beim abliefernden Transportunternehmen anzuzeigen. Reklamationen wegen Preis- oder Konditionsstellung sowie wegen falscher oder mangelhafter Ware werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tage nach Eingang der Ware beim Kunden schriftlich bei Iberico OG eingehen. Verspätete Mängelrügen können nicht anerkannt werden.
4. Mängelhaftung
Iberico OG haftet nur für solche Mängel, die nachweislich auf Etikettierungs-, Herstellungs-, Material- oder eigenen Verpackungs- oder Transportfehlern beruhen. Bei berechtigter Beanstandung behebt Iberico OG die Mängel nach Möglichkeit durch Ersatzlieferung, andernfalls durch Gutschrift oder im Falle der Beendigung der Geschäftsbeziehungen durch Rückgewähr des gezahlten Kaufpreises. Im Falle der Ersatzlieferung trägt Iberico OG auch die Versandkosten. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden von Iberico OG unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben Eigentum von Iberico OG bis zur Erfüllung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen, die Iberico OG gegen den Kunden zustehen (Vorbehaltsware). Dies gilt auch, wenn einzelne Forderungen von Iberico OG in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden, der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde verwahrt die Ware für Iberico OG mit kaufmännischer Sorgfalt. Er darf die Ware von Iberico OG nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und unter Berücksichtigung folgender Bedingungen veräußern: – Er tritt Iberico OG schon jetzt, sofern er nicht gegen sofortige Barzahlung verkauft, sicherheitshalber seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Iberico OG-Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten in voller Höhe ab. Einer besonderen Anzeige im Einzelfalle bedarf es nicht. Der Kunde bleibt solange zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, als er seinen vertraglichen Pflichten Iberico OG gegenüber nachkommt und die Iberico OG-Forderung sonst nicht gefährdet. Auf Verlangen wird der Kunde seinem Schuldner die Abtretung bekannt geben und Iberico OG alle für die Einziehung dienlichen Auskünfte erteilen bzw. Unterlagen zugänglich machen. Bei schuldhafter Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten erlöschen die Rechte des Kunden zur Veräußerung der Vorbehaltsware und zur Einziehung der Iberico OG abgetretenen Forderungen und Iberico OG ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in die Verfügungsgewalt von Iberico OG zu nehmen. Falls Iberico OG hiervon Gebrauch macht, liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn Iberico OG dies ausdrücklich erklärt. Lager-, Transport und sonstige durch die Rücknahme entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Iberico OG-Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Kunden übergeht und ihm die abgetretenen Forderungen zustehen, wenn er alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit ihm völlig erfüllt hat. Werden unter Iberico OG-Eigentumsvorbehalt stehende Waren oder an Iberico OG abgetretene Forderungen von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Kunde den Vollstreckungsbeamten von dem Eigentumsvorbehalt oder der Sicherungszession zu unterrichten und Iberico OG unverzüglich unter Mitteilung des Pfändungs- und Beschlagnahmeprotokolls zu benachrichtigen. Sicherungsübereignung und Verpfändung der unter Iberico OG- Eigentumsvorbehalt stehenden Ware an Dritte ist nicht gestattet, eventuelle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.
6. Konkurs- und Zahlungsunfähigkeit
Sollte der Kunde in Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit geraten, so hat Iberico OG neben den anderen gesetzlichen Rechten die Befugnis, die von Iberico OG gelieferte Ware ganz oder teilweise zum Einstandspreis zurückzukaufen.
7. Preise und Zahlung
Die Fakturierung erfolgt aufgrund der jeweils am Auslieferungstag gültigen Preisliste und den im Einzelfall schriftlich vereinbarten Konditionen. Die allgemeine Zahlungskondition lautet: Zahlbar innerhalb 10 Tage ab Rechnungsdatum netto Kassa, wenn nicht ein fälliger Saldo zu Gunsten von Iberico OG vorhanden ist bzw. anders lautende Konditionen vereinbart sind. Zahlungen gelten als getätigt, wenn diese bei Iberico OG eingelangt sind. Zahlungen werden immer, unabhängig von ihrer Widmung, zuerst auf Kosten und Zinsen, dann auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Iberico OG ist berechtigt, gegen die Forderungen des Vertragspartners mit allen Forderungen aufzurechnen, die Iberico OG-Schwestergesellschaften, Tochtergesellschaften, oder anderen Unternehmen zustehen, an denen Iberico OG mehrheitlich beteiligt ist. Die Aufrechnung durch den Kunden gegen Forderungen von Iberico OG mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Die Vertriebsbeauftragten von Iberico OG haben keine Inkassovollmacht. Abzüge von Rechnungsbeträgen sind nur im Falle vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. Gutschriften aus anerkannten Warenretouren sind ausschließlich mit weiteren Warenbezügen verrechenbar. Ist der Kunde nicht in der Lage seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden alle Forderungen an den Kunden sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in bankmäßiger Höhe verrechnet. Iberico OG ist berechtigt, Spesen pro Mahnung dem Kunden zu verrechnen. Iberico OG behält sich vor, falls Zahlungsverzug besteht, weitere Bestellungen per Nachnahme auszuliefern. Bei Nichtannahme werden dem Kunden die daraus entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug ist Iberico OG berechtigt, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware auf Kosten des Kunden sicherzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Vertriebsbeauftragten von Iberico OG das Betreten der Geschäfts- und Lagerräume zu gestatten und nach Aufforderung die noch im Eigentum von Iberico OG stehende Ware im ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die Inanspruchnahme des Eigentumsvorbehaltes dient nur zur Sicherstellung und gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Iberico OG behält sich vor, die sichergestellte Ware nach vorheriger Fristsetzung freihändig zu veräußern. Ist der Kunde mit einer Zahlung trotz Mahnung immer noch in Verzug, so werden alle weiteren noch offenen Forderungen sofort in voller Höhe fällig und alle eingeräumten Zahlungsziele gegenstandslos; dies gilt auch, wenn über die offenen Forderungen Wechsel oder andere Urkunden von Iberico OG entgegengenommen worden sind. Iberico OG ist berechtigt, nach vergeblicher Mahnung zu Lasten des Kunden ein Inkassobüro mit der Einziehung zu beauftragen und alle Eintreibungskosten inkl. des zusätzlichen Arbeitsaufwands von Iberico OG dem Kunden in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Verrechnung mit dem Kunden in einer anderen Währung als Euro, dann steht es Iberico OG frei, im Falle des Zahlungsverzuges die Forderung auf den Wert in Euro zum Wechselkurs des Fälligkeitstages rückzurechnen. Der Ausgleich der Forderungen erfolgt dann auf der Basis des Euro-Wertes, und Zahlungen auf diese Forderungen werden zum jeweiligen Tageskurs der Zahlung umgerechnet.
8. Rabattkonditionen
Rabatt und sonstige die Preishöhe beeinflussende Konditionen werden nur nach den von Iberico OG schriftlich bekannt gegebenen Bedingungen, insbesondere für den jeweils zugesagten Zeitraum gewährt. Iberico OG behält sich das Recht vor, derartige Konditionsabsprachen mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, wenn sich a) zeigt, dass der mit der Absprache bezweckte wirtschaftliche Erfolg, z.B. der erwartete Umsatz, nicht erreicht wird, b) die Marktverhältnisse, insbesondere das Preis- und / oder Konditionsgefüge innerhalb der Branche, sich kurzfristig so sehr verändern, dass die zugesagten Konditionen wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten sind. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn der Kunde zahlungsunfähig oder wegen Verzugs nicht mehr beliefert wird.
9. Mitteilungspflichten
Der Kunde verpflichtet sich, Iberico OG Änderungen seiner Anschrift, insbesondere seines Firmennamens und der Unternehmensform sowie Inhaber- und Gesellschafterwechsel (bei Einzelfirma und Personengesellschaften) unverzüglich mitzuteilen.
10. Warenretouren
Der Kunde verpflichtet sich, Ware nur dann zu retournieren, wenn dies vorher mit der Iberico OG abgeklärt wurde und eine von der OG ausgestellte Retourengenehmigung vorliegt. Die Rücklieferung hat auf Kosten und Gefahr des Kunden zu erfolgen. Die Ware muss in einwandfreiem und verkaufsfähigem Zustand sein.
11. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäfts- u. Lieferbedingungen“ unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen rechtsgültig.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Salzburg. Es gilt österreichisches Recht. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Salzburg.